Wie sind die Reklamationsbedingungen?

Art. 1 - Gewährleistungsbestimmungen

  1. Der Unternehmer garantiert, dass die gelieferten Produkte keine Produktions- und/oder Materialfehler und/oder Korrosionsbildung aufweisen, soweit sich dies aus den Reklamationsbedingungen ergibt.
  2. Der Gewährleistungsanspruch kann ausschließlich durch den Erstbesitzer des entsprechenden Produkts geltend gemacht werden.
  3. Die Gewährleistung ist nicht übertragbar.
  4. Die vom Unternehmer auf der Grundlage dieser Bedingungen gegebene Gewährleistung berührt nicht die Möglichkeit, den Unternehmer auf der Grundlage der gewöhnlichen, gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches anzusprechen.

Art. 2 - Gewährleistungslaufzeit
Produkte haben nach dem Kauf eine Gewährleistungslaufzeit von 2 Jahren auf Produktions- und/oder Materialfehler.

Art. 3 - Gewährleistungsumfang

  1. Während der Gewährleistungslaufzeit werden alle Teile, bei denen vom Unternehmer festgestellt wurde, dass ein Produktions- und/oder Materialfehler zugrunde liegt, nach Entscheidung des Unternehmers kostenlos repariert bzw. ersetzt.
  2. Versandkosten von und zum Unternehmer trägt der Verbraucher selbst, wenn er sich nicht für die angebotene kostenlose Versandmethode des Unternehmers entscheidet.
  3. Falls es sich bei einem bestimmten Produkt um einen Gewährleistungsfall handelt und das Original nicht mehr lieferbar ist, kümmert sich der Unternehmer darum, dass der Verbraucher mindestens eine äquivalente Alternative erhält.

Art. 4 - Einreichung des Gewährleistungsantrags
Gewährleistungsansprüche müssen, unter Vorlage des betreffenden Produktes und eines gültigen Kaufbelegs/Quittung, dem Unternehmer zur Inspektion vorgelegt werden.

Art. 5 - Gewährleistungshaftung
Für eine Haftung von uns auf Schadensersatz und vergebliche Aufwendungen gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen die folgenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen.

  1. Wir haften, sofern uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Für einfache Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflicht). Im Übrigen ist eine Schadensersatzhaftung für Schäden aller Art, gleich aufgrund welcher Anspruchsgrundlage, einschließlich der Haftung für Verschulden bei Vertragsschluss, ausgeschlossen.
  2. Sofern wir gemäß Abs. 1 für einfache Fahrlässigkeit haften, ist unsere Haftung auf den Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen wir nach den bei Vertragsschluss bekannten Umständen typischerweise rechnen mussten.
  3. Vorstehende Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten weder, wenn wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben, noch für Schäden, die nach dem Produkthaftungsgesetz zu ersetzen sind, noch für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
  4. In Fällen einfacher (leichter) Fahrlässigkeit nach Absatz 1 Satz 2 haften wir nicht für mittelbare oder nicht vorhersehbare Schäden und nicht für Folgeschäden (insbesondere nicht für reinen wirtschaftlichen Verlust und entgangenen Gewinn).
  5. Vorstehende Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und sonstiger Dritter, deren wir uns zur Vertragserfüllung bedienen.

Art. 6 - Gewährleistungsausschluss

  1. Auf Bestandteile, welche dem Verschleiß unterliegen, wie z. B. Reifen, Ketten, Kettenblätter, Freilauf, Kassetten, Bodys, Kabel und Bremsklötze wird keine Gewährleistung gewährt, außer bei Konstruktions- oder Materialfehlern.
  2. In den nachfolgenden Fällen erlischt die Gewährleistung:
    • 2.1. Unsachgemäßer und/oder nicht sorgfältiger Gebrauch des Produkts und nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch;
    • 2.2. Das Produkt wurde nicht gemäß den vom Hersteller vorgeschriebenen Anweisungen gewartet;
    • 2.3. Technische Reparaturen wurden nicht fachgerecht durchgeführt;
    • 2.4. Nachträglich montierte Bestandteile entsprechen nicht den technischen Spezifikationen des betreffenden Produkts oder sind fehlerhaft montiert.
  3. Spezifische Produktbedingungen und Ausschlüsse:
    • 3.1. Radsets: Ausgeschlossen von der Gewährleistung sind Radlager und übrige Laufteile. Auch Speichenbruch ist von der Gewährleistung ausgeschlossen, außer bei Konstruktions- oder Materialfehler. Zur Vermeidung von Speichenbruch muss ein neues Radset nach 500 km nachgespannt werden. Das kann in einer unserer Filialen vorgenommen werden. Dieses Nachspannen ist nicht im Preis das Radsets inbegriffen.
    • 3.2. Federnde Vordergabeln: Zur Gewährleistung einer guten Leistung, Sicherheit und einer langen Lebensdauer der Vordergabel deines Fahrrads ist regelmäßige Wartung erforderlich. In der Betriebsanleitung deines Fahrrades findest du den Wartungsplan für die Vordergabel. Dieser ist auch auf der Website des betreffenden Herstellers als Download erhältlich. Gewährleistung wird nicht auf normalen Verschleiß gewährt. Bestandteile, die einem Verschleiß unterliegen, erleiden Schäden als Folge normalen Gebrauchs und/oder unterlassener Wartung nach Vorschrift des Herstellers.
    • 3.3. Polar Pulsmesser: Die Gewährleistung auf Batterien beschränkt sich auf 6 Monate. In wenigen Fällen ist die Sensorbatterie nicht austauschbar, die Anschaffung eines neuen Sensors ist notwendig. Alle Gewährleistungsansprüche werden direkt über Polar Nederland abgewickelt.
    • 3.4. Mantel Helmet Replacement - alle Marken: Falls ein bei uns gekaufter Helm innerhalb von 2 Jahren nach dem Kauf bei einem Unfall dermaßen beschädigt wird, dass er nicht mehr sicher ist (d. h. das Brüche/Risse im Schaum entstanden sind), bieten wir die Möglichkeit, den beschädigten Helm umzutauschen. Du erhältst dann 40 % Rabatt auf den Kaufwert deines alten Fahrradhelms. Das 2-jährige Crash Replacement gilt ab dem Kaufdatum des Fahrradhelms. Kaufst du mit dem Crash Replacement Rabatt einen neuen Fahrradhelm? Dann fangen die 2 Jahre nicht wieder von vorne an! Stürzt du innerhalb von 2 Jahren nach dem Kauf deines ersten Fahrradhelms erneut? Dann kannst du noch Gebrauch machen von der Reglung.
      Bontrager Helme: Während des ersten Jahres nach dem Kauf erhältst du 100 % Rabatt auf den aktuellen empfohlenen Verkaufspreis beim Kauf eines identischen Exemplars in derselben Größe und Farbe. Während des zweiten Jahres gelten die Bedingungen des Mantel Helmet Replacements;
      Giro / Bell Helme: Das Mantel Helmet Replacement ist 3 Jahre gültig.

Art. 7 - Wartung
Wir empfehlen, gekaufte Produkte gemäß den Anweisungen des betreffenden Herstellers zu warten. Rechtzeitige und fachkundige Wartung vermeidet Probleme und garantiert eine längere Lebensdauer. Für Ratschläge zur Wartung und deren Durchführung kannst du dich an unsere Geschäfte wenden.

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